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Bürger-Service
Auf dieser Seite haben wir wichtige Informationen für Sie zusam- mengefasst um Ihnen einen schnellen Überblick zu ermöglichen.
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Bürger-Service
Wichtige Rufnummern:
Feuerwehrnotruf:Polizeinotruf:
Ärztlicher Notdienst:
Krankentransport:
Ordnungsamt:
Umweltamt:
Notdienst Wasserversorgung:
Alle Kontaktpersonen der Feuerwehr Roßdorf:
112
110
06071 / 19222
06071 / 19222
06154 / 808-204
06154 / 808-205
0171 / 672 6475
Es hat gebrannt:
Es hat gebrannt - Was ist zu tun? Wir haben für Sie einige wichtige Verhaltensregeln nach einem Brand zusammen gestellt, die Sie unbedingt beachten sollten.
Notfall-FAX:
Ein besonderer Servive für Hör- bzw. Sprachbehinderte Menschen ist das Notfall-FAX. Mittels einer vorgefertigten FAX-Vorlage können Sie mit der Rettungsleitstelle in Verbindung treten und einen Notfall melden.
Genehmigungen:
Genehmigungen für das Abbrennen von Feuerwerken und das Verbrennen von Gartenabfällen erteilt das Ordnungsamt der Gemeinde Roßdorf.
Hinweis: Erfolgt eine Alarmierung der Feuerwehr in Folge eines nicht genehmigten Nutzfeuers, so geht die Alarmierung zu Kosten des Verursachers. Siehe: Gebührensatzung der Gemeinde Roßdorf.
Gebührensatzung der Gemeinde Roßdorf:
Die Freiwillige Feuerwehr Roßdorf ist eine freiwillige Feuerwehr. Dies bedeutet, dass die Mitglieder der Einsatzabteilung keinerlei Vergütung für die geleisteten Einsätze - auch nicht an Sonn- und Feiertagen - erhalten. Wir tun dies freiwillig und unentgeltlich.
Da die Feuerwehr eine öffentliche Einrichtung ist, darf sie laut Gesetzgeber nicht in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen treten und ist somit verpflichtet, Gebühren für Einsätze zu erheben. Diese Verpflichtung bezieht sich auf Einsätze, die nicht der Menschenrettung bzw. Brandbekämpfung (mit Ausnahme von Pkw-Bränden) dienen. Ausnahmen bestehen auch im Falle einer Katastrophe infolge von Naturereignissen.
Weiteres regelt das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz.
Bestuhlungspläne:
Für folgende öffentliche Gebäude liegen genehmigte Bestuhlungspläne vor:
Die Bestuhlungspläne der Rehberghalle werden zur Zeit überarbeitet.
Die Bestuhlung bei Veranstaltungen in diesen Räumlichkeiten darf ausschließlich nach Vorgabe der genehmigten Bestuhlungspläne erfolgen! Die für die Veranstaltung erforderliche Bestuhlung muss mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Roßdorf abgestimmt werden.
Das Ordnungsamt kann - je nach Art und Größe der Veranstaltung - einen Brandsicherheitsdienst fordern. Der Brandsicherheitsdienst wird durch die Feuerwehr Roßdorf gestellt und ist kostenpflichtig.